YouTube Zusammenfassung

Falls Du keine Lust hast dir den langen Beitrag durchzulesen, dann kannst du Dir auch einfach dieses Video hier anschauen, dass unser Pflegeexperte Gianluca für euch zu diesem Thema aufgenommen hat. In dem Video wird der ganze Inhalt grob zusammengefasst.

Viel Spaß mit dem Video!

 

Allgemeine Infos

In Deutschland liegt die Qualität der Pflegeausbildung in den Händen engagierter Praxisanleiter, die ihr Fachwissen und ihre Erfahrung an die nächste Generation von Pflegefachkräften weitergeben. Eine der Säulen, die diese Qualität sicherstellen soll, ist die seit 2020 gültige jährliche 24 Stunden umfassende Fortbildungspflicht für Praxisanleiter, die im § 4 Abs. 3 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV verankert ist.

Obwohl die PflAPrV bundesweit gültig ist, variiert die Umsetzung und Auslegung in den einzelnen Bundesländern, da diese in Deutschland gewisse Gestaltungsspielräume im Rahmen des Bundesrechts haben. Dies führt aufgrund von regionalen Bedürfnissen und spezifischen Regelungen, die von den Bundesländern erlassen werden können, zu unterschiedlichen Auslegungen. Die Vielfalt in der Auslegung soll eine Anpassung an lokale Gegebenheiten ermöglichen und die Qualität der Pflegeausbildung sicherstellen.

So zumindest die Idee. In der Realität kommt es dadurch jedoch zu einem kaum überschaubaren Wirrwarr an Auslegungen und daraus resultierenden Regelungen.

Um das Wirrwarr etwas zu entwirren, gehe ich in diesem Beitrag auf die unterschiedlichen Anforderungen und lege vor allem dar, in welchem Umfang die jährliche Fortbildung (Refresher 24 UE) in den Bundesländern online absolviert werden kann.

Gemeinsamkeiten aller Bundesländer

Zunächst sollte erwähnt werden, dass es natürlich auch Gemeinsamkeiten in den Regelungen der Bundesländer gibt. So legen alle Bundesländer viel Wert darauf, dass in der jährlichen Fortbildung vor allem berufspädagogische Inhalte behandelt werden. Einige Bundesländer gehen sogar so weit, dass nur berufspädagogische Inhalte anerkannt werden. Andere sind hier etwas umsichtiger und erkennen durchaus auch berufsfachliche Themen aus der Pflege als jährliche Fortbildungsstunden an.

Ich empfehle Dir bei der Auswahl der Fortbildung daher darauf zu achten, dass berufspädagogische Inhalte behandelt werden, damit Du keine Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Fortbildungsstunden bekommst. Aus diesem Grund behandeln wir bzw. unsere Dozenten in unseren Online-Fortbildungen für Praxisanleiter:innen ausschließlich berufspädagogische Themen.

Obwohl im Gesetzestext (§4 Abs. 3 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV) immer von „24 Stunden“ die Rede ist, findet sich in den meisten Regelungen der einzelnen Bundesländer einen Hinweis darauf, dass dabei von Unterrichtseinheiten zu je 45 Min, also Schulstunden, ausgegangen wird. Lasse Dich deshalb nicht verunsichern, wenn dann nämlich doch von Unterrichtseinheiten (UE) die Rede ist.

Das war es aber auch schon mit den Gemeinsamkeiten und wir können uns die unterschiedlichen Regelungen zur Anerkennung von online Schulungen für die jährliche Fortbildungsverpflichtung anschauen.

Übersicht Bundesländer

Die Tabelle unten fasst meine Recherche zusammen. In dieser Tabelle findest Du eine Übersicht über alle Bundesländer. Dabei zeige ich auf, ob und in welchem Umfang Online-Unterricht als Fortbildung für die Praxisanleitung zulässig ist.

BundeslandAnerkennung von online Fortbildungen (Webinaren)Umfang der anerkannten online Fortbildungen in Stunden / UE
Schleswig-HolsteinJaNicht genau definiert
HamburgJaNicht genau definiert
NiedersachsenJa24
Nordrhein-WestfalenJa12
HessenJa24 (12 davon sogar als Selbstlerneinheit bzw. eLearning)
Baden-WürttembergJa24
BayernJa24
SaarlandJa12
BerlinJa8
BrandenburgJa8
Mecklenburg-VorpommernJa24
SachsenJaNicht genau definiert
ThüringenJa24
Bremen
Sachsen-Anhalt
Rheinland-Pfalz

Details nach Bundesland

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wird keine konkrete Anzahl an Stunden bzw. Unterrichtseinheiten genannt, die online bzw. als eLearning absolviert werden können. Jedoch wird Folgendes beschrieben: „Soweit geeignet, können Angebote auch im E-Learning oder im Online-Präsenzverfahren vermittelt werden.“ Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Fortbildungen auch online absolviert werden können.

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Quelle: Schleswig-Holstein – Fort- und Weiterbildung für Praxisanleiter*innen (Stand: 18.03.2021)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Hamburg

In Hamburg wird ebenfalls keine keine konkrete Anzahl an Stunden bzw. Unterrichtseinheiten genannt, die online bzw. als eLearning absolviert werden können. Jedoch wird beschrieben, dass die jährliche Fortbildung „… überwiegend in Präsenz durchgeführt werden…“ soll. Somit sollte zumindest knapp die Hälfte, d.h. maximal 11 der jährlichen 24 Stunden online absolviert werden können.

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Quelle: Richtlinie Hamburg – Praxisanleitung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeausbildungs- und – Prüfungsverordnung (PflAPrV) (Stand: Januar 2022)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Niedersachsen

In Niedersachen kann die gesamte jährliche Fortbildung von 24 Stunden online absolviert werden.

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Quelle: Niedersachsen – Absolvierung der berufspädagogischen 24-Stunden-Pflichtfortbildung für Praxisanleitungen in den Gesundheitsfachberufen (Stand: 29.09.2022)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Nordrhein-Westfalen (NRW)

In NRW gibt es eine konkrete Regelung, die besagt, dass bis zu 50% bzw. 12 Stunden der jährlichen Fortbildungspflicht rein online bzw. in Form von „Webinar, E-Learning, Online-Training u. a.“ durchgeführt werden dürfen.

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Quelle: Erlass vom 02. November 2022 zu digitalen Lernformen und Selbstlernzeit (Stand: 02.11.2022)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Hessen

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege hat zu diesem Thema bisher tatsächlich wenig online veröffentlicht. Jedoch war ein Mitarbeiter so nett und hat mir dazu Auskunft erteilt.

In Hessen wird nur die Anzahl der Stunden, die in Form von Selbstlernzeiten bzw. als klassisches eLearning (ohne Interaktionsmöglichkeit mit einem Dozenten) absolviert werden dürfen, eingeschränkt. Lernformate, in welchen eine Interaktion mit einem Dozenten möglich ist, sowohl online oder in Präsenz, werden ausdrücklich gleichgestellt. Konkret bedeutet dies, dass die komplette Fortbildungspflicht in Form von online Live-Webinaren durchgeführt werden kann.

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Quelle: Auskunft – Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (Hlfgp) (Stand: August 2023)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg dürfen alle verpflichtenden 24 Stunden der berufspädagogischen Fortbildungsstunden online absolviert werden.

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Quelle: BaWü – Aktuelle Informationen zur Praxisanleitung nach dem PflBG (Stand: Juli 2023)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Bayern

In Bayern werden die Anforderungen an die Fortbildungspflicht von der „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) ausgegeben. Diese akzeptiert das Absolvieren der gesamten 24 Stunden als reines eLearning.

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Quelle: Telefonische Auskunft Mitarbeiter VdPB (Stand: Juni 2023)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Saarland

Im Saarland werden bis zu 12 Stunden der berufspädagogischen Fortbildungen in einem digitalen Format akzeptiert.

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Quelle: Amtsblatt des Saarlandes – 2022/Nr.31 (Stand: 19.05.2022)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Berlin

In Berlin werden bis zu 8 Stunden der berufspädagogischen Fortbildungen in einem digitalen Format akzeptiert.

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Quelle: Berlin Handreichung zur berufspädagogischen Zusatzqualifikation und Pflichtfortbildung von Praxisanleiter:innen (Stand: 21.02.2022)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Brandenburg

In Brandenburg werden genau wie in Berlin 8 Stunden der jährlichen berufspädagogischen Fortbildungen in Form von eLearning akzeptiert.

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Quelle: Brandenburg – Nachweis über die kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung von Praxisanleiterinnen und -anleitern im Rahmen des Pflegeberufegesetzes (Stand: September 2022)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern bietet eine eigene FAQ-Seite zu diesem Thema an, siehe Quelle. Das dortige Sozialministerium trifft eine eindeutige Aussage, indem es sagt, dass „einer Online-Fortbildung demnach rechtlich nichts entgegen“ steht. Begründet wird es damit, dass der Bundesgesetzgeber hier keine Vorgaben macht.

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Quelle: Mecklenburg-Vorpommern Fragen und Antworten zur generalistischen Pflegeausbildung gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG) (Stand: 19.09.2023 )

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Sachsen

In Sachsen ist es aktuell schwer, eine klare Aussage dazu zu finden, in welchem Umfang die Pflichtfortbildung für Praxisanleitende in einem digitalen Format absolviert werden kann. Jedoch findet man auf der Seite des Sozialministeriums Sachsen die Information, dass „E-Learning-Bestandteile möglich“ sind.

Deshalb können wir davon ausgehen, dass digitale Lernformate zumindest in einem gewissen Umfang angerechnet werden können. Somit sollten zumindest 8 UE in einem digitalen Format absolviert werden können. Um die Frage jedoch abschließend zu klären, solltest Du idealerweise direkt bei der zuständigen Stelle anfragen.

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Quelle: Sachsen – Nachweispflichten in Bezug auf die Befähigung der Praxisanleiter im Rahmen der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) (Stand: 07.06.2022)

Fortbildungspflicht Praxisanleitung Thüringen

Für Thüringen lassen sich entsprechende Informationen ebenfalls nur schwer finden. Jedoch konnte ich hierzu die Aussage eines Beamten finden. Die vorgeschrieben 24 Stunden Fortbildung der Praxisanleiter dürfen in Thüringen vollständig online durchlaufen werden.

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Quelle: Anfrage THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Referat 720 (Stand: 13.04.2023)

Abschließende Worte

Ich würde gerne nochmal erwähnen, dass alle Angaben in diesem Beitrag ohne Gewähr sind, vor allem da sich die Vorgaben in den Bundesländern auch schnell wieder ändern können. Um immer auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du Dich bestenfalls an das zuständige Ministerium in Deinem Bundesland wenden. Da dies aber vermutlich etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, habe ich noch einen Tipp für Dich. Gehe auf eine Pflegeschule zu und erkundige Dich danach, ob die Fortbildungspflicht auch online absolviert werden kann.

Die gute Nachricht ist aber, dass so gut wie in jedem Bundesland zumindest ein Teil der benötigten jährlichen Fortbildung für Praxisanleiter in der Pflege auch online absolviert werden kann.

Solltest Du also noch nach einer passenden Fortbildung für Dich oder eine:n Praxisanleiter:in in Deiner Einrichtung suchen, dann informiere Dich gerne hier über unser Angebot. Hier findest Du eine Übersicht der anstehenden berufspädagogischen Fortbildungsveranstaltungen die wir anbieten.

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Geschrieben von:

Leon Kupper

Co-Founder Digital Identity